20.10.: Infos zur Konzertabsage von Kylie Minogue
Die kurzfristige Absage der Kylie Minogue-Konzerte in Deutschland trifft Karteninhaber und die ct creative talent GmbH als Tourveranstalter überraschend. Bis zur Veröffentlichung der Absage durch Kylie Minogue war Thomas Kühn als vorläufiger Insolvenzverwalter der ct creative talent GmbH in regem Austausch mit dem Management der Künstlerin über die Veranstaltungstour „Kiss Me Once„ in den vier deutschen Städten Berlin, Hamburg, Köln und München.
Ungeklärt war dabei die Frage, wie die Tournee mit bisherigen Kartenerlösen in Höhe von 840.000,- EUR und einem erkennbaren Defizit von mindestens 1,4 Mio. EUR finanziert werden sollte. Der Kartenvorverkauf bis eine Woche vor der ersten geplanten Veranstaltung blieb mit 12.000 verkauften Tickets weit hinter den Erwartungen zurück. Bei vollen Häusern wären 68.000 Tickets verkauft worden.
Inzwischen prüft der vorläufige Insolvenzverwalter Thomas Kühn wegen der kurzfristigen Konzertabsage mögliche Rückerstattungsansprüche auf die an die Künstlerin bereits gezahlte Gage. Zahle Kylie Minogue ihre Gage ganz oder in Teilen an die ct creative GmbH zurück, erhöhe sich die Entschädigungsquote der betroffenen Karteninhaber.
Durch die Bestimmungen der Insolvenzordnung sei er letztlich sogar gezwungen, seine Forderungen notfalls gerichtlich für die geschädigten Gläubiger zu erstreiten. Sein Ziel sei allerdings eine einvernehmliche Lösung auf dem Verhandlungsweg. „Ich hoffe auf die Einsicht von Kylie Minogue: Ohne Auftritt keine Gage„, so Kühn.
Aktuell sei bereits für Ticketinhaber, die seit dem 11.09.2014 Tickets gekauft haben, Geld vorhanden, um die bezahlten Kartenpreise zurückzuzahlen. Dafür habe Kühn als vorläufiger Insolvenzverwalter unmittelbar nach seiner Bestellung gesorgt.
Unabhängig davon bereitet Kühn ein Registrierungssystem für Inhaber von Karten ausgefallener Konzerte vor. Wer von der Absage der Backstreet Boys, von Kylie Minogue oder von anderen von der ct creative talent GmbH geplanten aber nicht durchgeführten Konzerten betroffen sei, könne sich ab dem 23. Oktober 2014 unter der Internetadresse creativetalent.insolvenz-solution.de registrieren, um so weitere Informationen über mögliche Entschädigungen erhalten zu können.
(Quelle: Pressemitteilung des Insolvenzverwalters der ct creative talent GmbH)
Kommentar der Redaktion:
Mit der obigen Stellungnahme vom Insolvenzverwalter der Creative Talent GmbH bestätigen sich unsere Befürchtungen: Alle Kartenkäufer, die vor dem 11. September 2014 ihre Konzertkarten für Kylie Minogue gekauft haben, müssen sich in die Insolvenzmasse eintragen - und können nur beten, dass sie eine Rückerstattung erhalten. Alle Käufer ab dem 12. September 2014 werden ihre Tickets wohl erstattet bekommen. Damit bleiben tausende Fans auf ihren Konzertkarten sitzen und werden wohl keine (oder nur eine sehr geringe) Entschädigung erhalten.